IHK Prüfung Fachinformatiker
Die Abschlussprüfung zum Fachinformatiker
Du willst wissen, wie die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung für Fachinformatiker aufgebaut ist und wie du dich optimal darauf vorbereiten kannst? In diesem Beitrag gehen wir auf folgende Punkte ein:
- Abschlussprüfung Teil 1
- Abschlussprüfung Teil 2
- Prüfungsvorbereitung
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Ablauf der IHK Prüfung Fachinformatiker
Die Abschlussprüfung für Fachinformatiker bzw. Fachinformatikerinnen besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite am Ende der Berufsausbildung, also in der Regel im sechsten Ausbildungshalbjahr. Da die Abschlussprüfung Teil 1 während der Ausbildung stattfindet, spricht man hier auch von einer Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt.
Beide Teile der Abschlussprüfung fließen in die Gesamtnote der IT-Abschlussprüfung mit ein. Sowohl Teil 2 der Abschlussprüfung als auch das Gesamtergebnis, bestehend aus Teil 1 und Teil 2, muss mit der Note “ausreichend” bestanden werden, damit man den Abschluss schafft. Dabei fließt Teil 1 mit 20 % in die Gewichtung der Gesamtnote mit ein, Teil 2 mit 80 %.
Abschlussprüfung Teil 1 - Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung für Fachinformatiker findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, also in der Regel zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Die Abschlussprüfung Teil 1 ist bei allen IT Berufen gleich aufgebaut, während sich die Inhalte der Abschlussprüfung Teil 2 je nach Ausbildungsberuf und Fachrichtung stark unterscheiden. Die folgenden Inhalte der Abschlussprüfung Teil 1 gelten somit für die folgenden Berufe und Fachrichtungen:
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Systemintegration
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung: Digitale Vernetzung
- IT-System-Elektroniker/-in
- Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
- Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Einheitlich müssen alle Prüflinge dieser IT-Berufe in der Zwischenprüfung nachweisen, dass sie in der Lage sind, einen IT-gestützten Arbeitsplatz einzurichten. Konkret gehören dazu die folgenden 5 Bereiche:
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- Kundinnen und Kunden in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Hinweis: Nach der Überarbeitung der Ausbildungsordnung im Jahr 2020 wurden die Themenfelder IT-Sicherheit und Datenschutz im Rahmenplan deutlich ausgebaut.
Abschlussprüfung Teil 2
Der zweite Teil der Abschlussprüfung, welcher – wie bereits erwähnt – in der Gesamtnote mit 80% gewichtet wird, teilt sich wiederum in die Abschnitte Teil A (betriebliche Projektarbeit) und Teil B (schriftliche Prüfung) ein. Einheitlich bei allen IT-Berufen teilt sich Teil B der Abschlussprüfung in die drei Bereiche
- Fachqualifikation,
- Kernqualifikation und
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Bereiche fließen nach der neuen Prüfungsordnung zu jeweils 10% in die Gesamtnote mit ein.
Beispielhaft für den Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bzw. die Fachinformatikerin für Anwendungsentwicklung kann somit die Abschlussprüfung aus den folgenden Themen mit folgender Gewichtung für die Prüfung bestehen:
- Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit 20 Prozent
- Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes mit 50 Prozent
- Planen eines Softwareproduktes mit 10 Prozent
- Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen mit 10 Prozent
- Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent
- Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes haben wir bereits unter Teil 1 näher kennengelernt.
- Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes ist der praktische Teil der Prüfung. Dieser fließt mit 50 % in die Gesamtnote mit ein. Der Prüfling muss eine betriebliche Projektarbeit durchführen, dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und ein Fachgespräch führen.
- Planen eines Softwareproduktes gehört zum schriftlichen Teil und meint beispielsweise die Anwendungsentwicklung (UML, Struktogramme usw.) und die Projektplanung (Netzplan usw.).
- Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen gehört ebenfalls zum schriftlichen Teil und meint beispielsweise einen Programmcode zu interpretieren und eine Lösung in einer Programmiersprache zu erstellen.
- Wirtschafts- und Sozialkunde ist im Grunde wie bei allen anderen IHK Ausbildungsberufen aufgebaut und enthält Prüfungsfragen zu allgemeinen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Zusammenhängen aus der Berufs- und Arbeitswelt (VWL, BWL, etc.).
Nun hast Du einen guten Überblick darüber erhalten, wie sich die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfung für IT-Berufe zusammensetzt.
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